Schulen in Nordrein-Westfalen haben in ihren Schulprogrammen Leitlinien bzw. pädagogische Konzepte zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus erarbeitet. Darüber hinaus findet man auch in anderen Bundesländern entsprechende Grundsätze und Qualitätsmerkmale, die Orientierung geben können.
Eine gute Zusammenarbeit kann nur im Rahmen einer wertschätzenden Kooperation und Kommunikation untereinander gelingen. Die Stiftung Bildungspakt Bayern hat bspw. im Rahmen des Schulversuchs "AKZENT Elternarbeit" Leitlinien zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus entwickelt, die hier exemplarisch herangezogen werden. So tragen die Eckpfeiler Gemeinschaft, Kooperation, Kommunikation und Mitsprache wesentlich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Eltern und Schule bei.
Gemeinschaft - Eltern fühlen sich wertgeschätzt und für die gemeinsamen Ziele verantwortlich.
Um auch berufstätigen Eltern leichter den Kontakt zur Schule zu ermöglichen, erzeugen z. B. flexible Sprechstundenmodelle ein "Wir"-Gefühl. Ebenso sorgen Elterncafés, Elternstammtische oder andere Begegnungen für einen kontinuierlichen Austausch.
Kommunikation - Eltern und die Schule informieren sich gegenseitig über die Bildung und Erziehung ihrer Kinder.
Eltern nehmen Gesprächs- und Informationsangebote der Schule wahr, indem bspw. im Rahmen von Elternabenden relevante Bildungs- und Erziehungsfragen gemeinsam diskutiert werden.
Kooperation - Eltern und die Schule arbeiten gemeinsam am Erziehungs- und Bildungserfolg ihrer Kinder.
Eine Vernetzung/ein Austausch innerhalb der Elternschaft ermöglicht gegenseitige Hilfestellungen. Elternstammtische oder eine digitale Plattform bieten vielfältige Möglichkeiten. Auch Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften über den regelmäßigen Elternsprechtag hinaus, z. B. in Form von Dreier-Gesprächen (Kind-Eltern-Lehrkraft) oder Sprechstunden fördern die Zusammenarbeit. Ein kontinuierlicher Informationsfluss (ob analog oder digital) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kooperation.
Mitsprache - Eltern nehmen ihre gesetzlich geregelten Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahr - ob im Rahmen einer Gremienarbeit oder einer gremienfreien Mitarbeit.
(Quelle: PROJEKTE ABGESCHLOSSEN AKZENT Elternarbeit – Stiftung Bildungspakt Bayern)