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Sind die Sitzungen öffentlich?

Sind die Sitzungen öffentlich?

Die Sitzungen der Mitwirkungsgremien sind nicht öffentlich. Jedoch kann mit zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Angelegenheiten (Personalangelegenheiten ausgenommen) die Schulöffentlichkeit hergestellt werden. An den Sitzungen der Konferenzen kann eine Vertretung der Schulaufsichtsbehörde teilnehmen.

Zu den Sitzungen der Schulkonferenzen lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter auch den Schulträger ein. Der Schulträger hat das Recht, dort Anträge zu stellen, er ist jedoch nicht stimmberechtigt.