Logo Elternmitwirkung

Wann tagen die Gremien?

Wann tagen die Gremien?

Ein Mitwirkungsgremium wird von der oder dem Vorsitzenden bei Bedarf einberufen. Es ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt. Die Mitglieder sind rechtzeitig unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich zu laden.