Die Schulkonferenz
Schulkonferenz - Schule machen
"Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie an weiterführenden Schulen auch Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Zusammensetzung und Aufgaben
Was ist eine Drittelparität?
Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer sind zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der Schulen mit einer Sekundarstufe vertreten (Drittelparität).
Die Schulkonferenz hat
- 6 Mitglieder an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern
- 12 Mitglieder an Berufskollegs
- 12 Mitglieder an Schulen mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern
- 18 Mitglieder an Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern
Mitglieder der Schulkonferenz:
- Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)
- Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz)
- Schülerinnen und Schüler (gewählt vom Schülerrat)
Mit beratender Stimme:
- Die ständige Vertretung des Schulleiters oder der Schulleiterin
- Verbindungslehrerinnen und -lehrer
Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.
Die Schulkonferenz kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine höhere Mitgliederzahl beschließen, als es das Schulgesetz vorsieht. Das Verhältnis der Zahlen der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter muss jedoch gewahrt bleiben.
Besonderheit Förderschulen und Schulen für Kranke
An Förderschulen und an Schulen für Kranke kann die Schulkonferenz selbst entscheiden, in welchem Verhältnis die Sitze der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter aufgeteilt werden. Für Förderschulen, die nach den Zielen der allgemeinen Schulen unterrichten, empfiehlt sich eine Sitzverteilung wie bei den allgemeinen Schulen.
Aufgaben und Themen der Schulkonferenz
- Das Schulprogramm
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Organisation der Schuleingangsphase
- Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
- Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
- Information und Beratung
- Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
- Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
- Schulhaushalt
- Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
- Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
- Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
- Besondere Formen der Mitwirkung
- Mitwirkung beim Schulträger
- Erlass einer Schulordnung
- Ausnahmen vom Alkoholverbot
- Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
- Empfehlungen zum Tragen einheitlicher Schulkleidung" (Quelle: "Das ABC der Elternmitwirkung")