Klassenpflegschaft - Das Fundament der Mitbestimmung
Klassenpflegschaftssitzung
Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte, Lernziele und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klassensprecher hinzukommen.
Verfahren und Aufgaben
Wahl des Vorsitzes
Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft (siehe unten).
Jahrgangsstufenpflegschaft
Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für je 20 „angefangene“ Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft, das heißt für 61 Schülerinnen und Schüler werden 4 Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
Aufgaben der Pflegschaftsvorsitzenden
Die Pflegschaftsvorsitzenden berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und laden die Eltern einer Klasse oder eines Jahrgangs ein. Sie legen in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Themen können von allen Eltern angemeldet werden. Die Vorsitzenden vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft und nehmen mit beratender Stimme an Klassenkonferenzen teil.
Ein Elternteil kann in mehreren Klassenpflegschaften zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden oder in Jahrgangsstufenpflegschaften zur Vertreterin oder zum Vertreter gewählt werden und hat in Sitzungen der Schulpflegschaft ein entsprechendes Stimmengewicht.