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Beschlüsse

Beschlüsse

Wie werden Beschlüsse gefasst?

Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit enthält, mit der sie gefasst sind. Einsprüche dagegen sind zu vermerken.

Wann ist ein Gremium beschlussfähig?

Ein Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Das Gremium ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn es wegen Beschlussunfähigkeit erneut zur Beratung desselben Gegenstandes einberufen worden ist. Hierauf ist bei der erneuten Einberufung hinzuweisen.

Verstöße

Wenn Beschlüsse von Konferenzen gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen, sind diese unverzüglich von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung und ist zu begründen. Wenn die Konferenz ihren rechtswidrigen Beschluss nicht korrigiert, muss die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde einholen.