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Gespräche führen im Konfliktfall

Gespräche führen im Konfliktfall

Gute Kommunikation

Eine gute Kommunikation ist die Grundvoraussetzung für eine gelingende Lösungsfindung im Konfliktfall. Sich selbst verständlich zu machen und seinem Gegenüber richtig zu verstehen, ist der Kern gelungener zwischenmenschlicher Interaktion. Eine gute Kommunikation gelingt, wenn man miteinander auf Augenhöhe spricht sowie der Gesprächspartnerin oder dem Gesprächspartner wertschätzend und respektvoll gegenübertritt. Richtig kommunizieren heißt aber auch, klare und unmissverständliche Botschaften zu formulieren. Der oder die andere hat es auf diese Weise einfacher, Aussagen zu verstehen, ohne dass sie fehlinterpretiert werden können.

Anmerkung: Der Bereich der Kommunikation ist sehr umfassend und wird hier nur in Ansätzen dargestellt.  

Gesprächswege

1. Gespräch mit dem eigenen Kind

Eltern sollten zuerst mit ihrem Kind über den Vorfall sprechen (z. B. ein Fehlverhalten der Lehrkraft gegenüber) und fragen, was genau passiert ist, welchen Anteil ihr Kind hat und vor allem, wie es die Situation sieht. Eltern kennen ihr Kind am besten und können meist einschätzen, ob die Schilderungen dem Vorfall entsprechen könnten. In Absprache mit ihrem Kind könnten Eltern auch Mitschülerinnen und -schüler, die dabei bzw. beteiligt waren, ebenfalls zu dem Sachverhalt befragen.

2. Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft

Der nächste Schritt – falls notwendig – wäre, einen Gesprächstermin mit der betroffenen Lehrkraft zu vereinbaren. Dieses Gespräch sollte gedanklich vorbereitet werden, vielleicht auch schriftlich. Man sollte sich Zeit nehmen und versuchen, das Gespräch möglichst ruhig und sachlich zu führen. Oft ist es, dass so Fragen geklärt bzw. Missverständnisse ausgeräumt werden.

Daüber hinaus können Eltern sich auch Beratung und Unterstützung holen, indem z. B. die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende hinzugezogen wird. Wer sich sprachlich nicht sicher fühlt, könnte auch jemanden bitten, während des Gesprächs zu übersetzen. Im Falle einer Begleitung sollte das jedoch der Lehrkraft vorher mitgeteilt werden.

3. Gespräch mit der Schulleitung

Erst wenn die Meinungsverschiedenheiten weiterhin bestehen und es zu keiner einvernehmlichen Klärung gekommen ist, sollten sich Eltern an die Schulleitung wenden. Wenn es darüber hinaus Klärungsbedarf gibt, könnten sie sich auch an die zuständige Schulaufsicht wenden.

(Quelle: vgl. Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz (PDF, 1.2MB))