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Versicherungsschutz

Haben Eltern einen Versicherungsschutz?

Eltern sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie Aufgaben für die Schule übernehmen.

Sie sind unfallversichert

  • Als gewählte/r Elternvertreter, beispielsweise bei
    • Pflegschaftssitzungen
    • Schul-, Fach- und Klassenkonferenzen
  • Wenn sie im Auftrag der Schule
    • die Lehrerinnen und Lehrer bei der Aufsicht unterstützen, beispielsweise bei Wandertagen und Ausflügen, Klassenfahrten oder Schulfesten
    • bei Renovierungsarbeiten und ähnlichen Tätigkeiten helfen
    • als Schulweghelferinnen und -helfer und Schulbusbegleiterinnen und -begleiter (im Auftrag der Städte, Gemeinden, Schulverbände oder Schulbusträger) tätig sind, auch bereits bei der Ausbildung hierzu.

Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Nicht versichert sind allerdings rein private Tätigkeiten, wie z. B. private Unterbrechungen der Wege im Auftrag der Schule oder Umwege aus privaten Gründen. Eine versicherte Tätigkeit liegt nicht vor, wenn Eltern, die kein Gremienmitglied sind, an einer von Elternpflegschaft einberufenen Versammlung teilnehmen. Auch die Teilnahme an Elternsprechtagen steht nicht unter Versicherungsschutz. (vgl. Quelle: www.dguv.de)

Weitere Informationen:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Unfallkasse NRW