Allgemeine Informationen
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Das Schulsystem in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen umfasst den primären und den sekundären Bildungsbereich, also Grundschulen (Klassen 1-4) und die Schulen der Sekundarstufen I (Klassen 5-10 bzw. 5-9 im G8-Bildungsgang der Gymnasien) und Sekundarstufen II (gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen).
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Schulformen in Nordrhein-Westfalen befindet sich auf der Internetseite des Schulministeriums: Schulformen NRW
Was heißt das konkret?
Primarstufe
Als Primarstufe bezeichnet man die Grundschule. Sie ist die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens und wird von allen Kindern in Deutschland besucht. In Nordrhein-Westfalen umfasst die Primarstufe die Klassen 1-4. Die Klassen 1 und 2 bilden eine Einheit und werden als Schuleingangsphase bezeichnet. Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen werden. Das Lernen in der Grundschule erfolgt im jahrgangsübergreifenden oder jahrgangsbezogenen Unterricht.
Sekundarstufe I und II
An Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an Gymnasien bilden die Klassen 5 bis 10 die Sekundarstufe I sowie an Gymnasien mit G8-Bildungsgang die Klassen 5 bis 9. Nach der Sekundarstufe I folgt an Gymnasien und Gesamtschulen als allgemeinbildende Schulen die Sekundarstufe II bzw. die gymnasiale Oberstufe mit der Möglichkeit des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Das Abitur kann auch an berufsbildenden Schulen, wie dem Berufskolleg, oder an einem Weiterbildungskolleg erworben werden.
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen
Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsstufen werden an allgemeinbildenden Schulen entweder unter einem Dach (Sekundarschule, Klassen 5-10; Gesamtschule, Klassen 5-12) oder getrennt unterrichtet (Haupt- und Realschule, Klassen 5-10; Gymnasium, 5-12/13). Über die allgemeinbildenden Schulen hinaus umfasst das Schulsystem berufsbildende Schulen, die im Wesentlichen auf die Sekundarstufe II ausgerichtet sind, aber ebenso den Hauptschulabschluss ermöglichen. Zu den berufsbildenden Schulen gehören auch die Fachschulen (die sogenannten „Berufsschulen“), die Schülerinnen und Schülern besuchen, die eine Berufsausbildung absolvieren. Ebenso kann das Abitur an berufsbildenden Schulen, wie dem Berufskolleg, oder an einem Weiterbildungskolleg erworben werden.
Sonderpädagogische Unterstützung
Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Orte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen sind die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die Förderschulen sowie die Schulen für Kranke.
Zweiter Bildungsweg
Beim Zweiten Bildungsweg ermöglichen die meisten Volkshochschulen (VHS), besondere Institute, Abendschulen und Kollegs die Weiterbildung Erwachsener und können diese bis zur Hochschulreife (Abitur) führen. Sie bieten die Möglichkeit, fehlende Abschlüsse nachzuholen. So besteht z. B. die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Abschluss der Hauptschule neben der eigentlichen Berufsausbildung einen Realschulabschluss zu erwerben, um später weitere Aufstiegsmöglichkeiten zu haben.
Informationen über das Schulsystem in NRW in mehreren Sprachen:
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