Schulwanderungen, Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte
Eltern können neben Lehrerinnen und Lehrern als weitere Begleitung bei Schulfahrten etc. beauftragt werden. Den weiteren Begleitpersonen können einzelne Aufsichtsbefugnisse übertragen werden. Sie sollen neben den Lehrkräften in derselben Unterkunft wie die Schülerinnen und Schüler übernachten. Die private Beförderung von Schülerinnen und Schülern in privaten Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig. (Quelle: vgl. Runderlass für Schulfahrten)