Rechtliches im Rahmen der aktiven Mitgestaltung
Aufsichtspflichten und Versicherungsschutz regeln das Schulgesetz, Erlasse und die Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen auch für Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich aktiv am Schulleben beteiligen und Aufgaben übernehmen.