Mitwirkungspflicht bei der Erfüllung der Schulpflicht
Rechtliche Verankerung
Eltern sind verantwortlich für die Erfüllung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder: "Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus." (Quelle: Schulgesetz NRW, § 41, Absatz 1)
Was heißt das konkret?
Eltern müssen Sorge dafür tragen, dass ihre Kinder zum Unterricht erscheinen, sofern gesundheitliche Gründe nicht dagegensprechen. Im Krankheitsfall soll die Schule schnellstens benachrichtigt werden.