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Ordnungsmaßnahmen

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Konfliktfälle und Ordnungsmaßnahmen

Überall, wo Menschen zusammenkommen und -arbeiten, können Konflikte entstehen. Das gilt auch an Schulen. Dort kann es zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander und den Lehrkräften, der Schulleitung und anderen an Schule Beteiligten zu konflikthaften Situationen kommen. Vieles lässt sich durch professionelles, pädagogisches Handeln seitens der Lehrkräfte und Schulleitungen lösen – auch unter Einbeziehung der Eltern.

Reichen erzieherische Maßnahmen nicht mehr aus, kann die Schule Ordnungsmaßnahmen verhängen, die im Schulgesetz NRW, § 53 geregelt sind.