Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten von Eltern sind in Deutschland verfassungsrechtlich verankert. Laut Grundgesetz (Artikel 6, Absatz 2) haben Eltern das Recht auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder und ebenso ist es ihre Pflicht. Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens übernimmt diesen Grundsatz für die Gestaltung des Schulwesens. Nach Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wirken Eltern durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz greift diese Vorschriften auf: "Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen." (Quelle: Schulgesetz NRW, § 2, Absatz 3)
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