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Glossar

Glossar

 

Illustration eines Blattes, auf dem A bis Z steht. Darunter sind fünf leere Linien.

Was bedeutet ...? Was ist ein/eine ...?

Berufskolleg:

Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen ist die Bezeichnung für eine Schulform berufsbildender Schulen, die im Wesentlichen auf die Sekundarstufe II ausgerichtet ist, aber ebenso den Hauptschulabschluss ermöglicht wie auch die Fachschulen umfasst.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der QUA-LiS NRW: Berufsbildung

Bezirksregierung:

Nordrhein-Westfalen hat fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster). Diese sind Einrichtungen der Landesverwaltung in NRW und übernehmen als Landesmittelbehörde in der Verwaltungshierarchie eine mittlere Stellung zwischen der Ministerialebene und den unteren Landeskommunen sowie Kommunen.

Bilingualer Unterricht:

Bilingualer Unterricht ist Unterricht in zwei Sprachen, in dem Teile des Fachunterrichts (z. B. in Erdkunde, Geschichte oder Biologie) in der Fremdsprache erteilt werden und die Fremdsprache zur Arbeitssprache im Sachfachunterricht wird.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW: Bilingualer Unterricht.

Dienstaufsicht:

Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf den Aufbau, die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten der Behörde.

Dienstaufsichtsbeschwerde:

Wenn das persönliche Verhalten bzw. die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung einer Beamtin/eines Beamten gerügt werden soll, besteht die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die vorgesetzte Dienststelle oder an den Dienstvorgesetzten einzulegen.

DigitalPakt Schule:

Mit dem DigitalPakt Schule steht über eine Milliarde Euro bereit, die ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließen. Im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive investiert das Land NRW zusätzlich massiv in den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Interneteite des Schulministeriums NRW: DigitalPakt Schule.

Dyskalkulie:

Unter Dyskalkulie versteht man eine Rechenstörung - eine Beeinträchtigung des arithmetischen Denkens.

Ersatzschule:

Ersatzschulen/Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW: Privatschulen.

Kompetenzorientierung:

Unter Kompetenzen werden die bei jedem Menschen erlernten (kognitiven) Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, die notwendig sind, bestimmte Probleme zu lösen sowie die Bereitschaft und das Interesse, dies auch zu tun. Ein kompetenzorientierter Unterricht zielt auf den Erwerb ebendieser Kompetenzen ab und nicht auf das Erledigen oder gar „Abarbeiten“ von Arbeitsaufträgen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der QUA-LiS NRW: Referenzrahmen Schulqualität NRW - Kompetenzorientierung und Ganztag in der Schule - Kompetenzorientierung

Lehramt:

Über ein Lehramt verfügen Personen, die sich zur Lehre an öffentlichen, privaten oder kirchlichen Bildungseinrichtungen verpflichtet haben. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach § 3 des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) zzt. folgende Lehrämter:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
  • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
  • Lehramt an Berufskollegs
  • Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärter:

Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sind Auszubildende im Vorbereitungsdienst/Referendariat (Bedeutung siehe unten). Der Vorbereitungsdienst findet sowohl an einer Schule als auch in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt.

Lehrerkonferenz:

Die Lehrerkonferenz ist ein Mitwirkungsgremium einer Schule. Der Lehrerkonferenz gehören Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal an. Den Vorsitz führt die Schulleitung.

Lehrerrat:

Der Lehrerrat wird in der Lehrerkonferenz gewählt (ohne Beteiligung der Schulleitung). Er vertritt die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer bzw. hat eine allgemeine Beratungs- und Vermittlungsaufgabe.

Lehrplan (für die Grundschule)/Kernlehrplan (für die Sekundarstufe I und II sowie Weiterbildungskolleg):

Der Lehrplan fasst Lerninhalte und Lernziele nach Schulformen, -fächern und -klassen systematisch zusammen. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Schulministeriums NRW und der QUA-LiS NRW: Richtlinien und Lehrpläne und Lehrplannavigator.

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Das Ministerium für Schule und Bildung (auch Schulministerium) ist das Schul- bzw. Bildungsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und eines von 12 Ministerien der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung. Es hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist die oberste Schulaufsichtsbehörde für rund 6.200 Schulen, knapp 200.000 Lehrerinnen und Lehrer sowie über 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler. Seine Aufgaben sind im Schulgesetz geregelt.

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW):

Die QUA-LiS NRW ist die zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt die Schulen bei ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag, berät und unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) und fördert die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in NRW.

Richtlinien und Lehrpläne:

Die Richtlinien und Lehrpläne legen Aufgaben, Ziele und Inhalte der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule fest.

Runderlass:

Ein Runderlass ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, z. B. des Schulministeriums an nachgeordnete Behörden, z. B. Bezirksregierungen, innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.

Schulamt:

Die staatlichen Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden.

Die staatlichen Schulämter sind der kreisfreien Stadt oder dem Kreis, bzw. der Städteregion Aachen zugeordnet. Sie nehmen in ihren Gebieten die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über

  1. die Hauptschulen,
  2. die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs, 
  3. die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen.

Schulaufsicht:

Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.

Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Realschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Sekundarschulen, die Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.

Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten, bzw. der Städteregion Aachen getragen.

Schulausschuss:

Der Ausschuss für Schule und Bildung ist zuständig für die parlamentarische Behandlung von Rechtsvorschriften mit Regelungswirkung für den Schul- und Bildungsbereich. Im Rahmen der Haushaltsberatungen befasst sich der Ausschuss mit dem Einzelplan des Ministeriums für Schule und Bildung: Landtag NRW

Schulinternes Curriculum/Schulinterne Lehrpläne/Schulinterne Arbeitspläne:

Ein schulinternes Curriculum ist Teil des Schulprogramms einer Einzelschule. Es beinhaltet auf der Grundlage der landesweiten Vorgaben (Richtlinien und Lehrpläne) die fachbezogenen und fächerübergreifenden Vorhaben der Schule in den einzelnen Fächern unter Einbezug schul- sowie standortbezogener Aspekte. Es werden Vereinbarungen darüber getroffen, wie der Unterricht an die Lernvoraussetzungen und Lernmöglichkeiten, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Rahmenbedingungen der Schule angepasst sowie Eltern und außerschulische Partner eingebunden werden können.

Verordnung:

Verordnungen konkretisieren zumeist die schulgesetzlichen Bestimmungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW: Verordnungen.

Verwaltungsvorschrift:

"Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisation, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung zu bestimmen. Näheres zu den einzelnen Verwaltungsvorschriften finden Sie ggf. auf den Internetseiten des Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geregelte Sachverhalt fällt." (Quelle: Die Bundesregierung)

Vorbereitungsdienst (Referendariat):

Wer sich zu einer Lehrerin oder einem Lehrer ausbilden lassen möchte, die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, oder wer eine auf das Lehramt bezogene Masterprüfung abgelegt hat, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Der Vorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten. Er findet sowohl in den ZfsL (siehe unten) als auch in den Schulen statt.

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL):

Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ist eine Einrichtung, an der angehende Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst absolvieren. Sie werden Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter oder Referendarinnen/Referendare genannt. Der Vorbereitungsdienst findet sowohl in den ZfsL als auch in den Schulen statt.